In Portugal unterliegen Fahrzeugbesitzer zwei Hauptsteuern: dem ISV (Imposto Sobre Veículos - Fahrzeugsteuer) und dem IUC (Imposto Único de Circulação - Einheitsstraßensteuer). Das Verständnis dieser Steuern ist entscheidend für jeden, der plant, ein Fahrzeug in Portugal zu kaufen, zu importieren oder zu besitzen, da sie erhebliche Kosten bei der Fahrzeughaltung darstellen.
Der ISV ist eine einmalige Steuer, die bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in Portugal erhoben wird, unabhängig davon, ob es neu oder gebraucht ist. Diese Steuer wird auf der Grundlage von zwei Hauptkomponenten berechnet: dem Hubraum (gemessen in Kubikzentimetern) und den CO2-Emissionen. Bei Neufahrzeugen gilt der volle Steuerbetrag, während gebrauchte Fahrzeuge, die aus EU-Ländern importiert werden, möglicherweise Altersermäßigungen von 10 % bis 80 % in Anspruch nehmen können. Elektrofahrzeuge sind vollständig von der ISV befreit, und bestimmte Plug-in-Hybride, die zwischen 2015 und 2020 in der EU registriert wurden und eine Mindestreichweite von 25 km im elektrischen Betrieb bieten, können möglicherweise eine Reduzierung von 75 % erhalten.
Der IUC ist eine jährliche Steuer, die so lange gezahlt werden muss, wie das Fahrzeug in Portugal registriert ist. Im Gegensatz zum ISV handelt es sich hierbei um einen wiederkehrenden Kostenfaktor bei der Fahrzeughaltung. Die Berechnungsmethode variiert je nachdem, wann das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde:
Der IUC muss zwischen dem ersten Tag des Monats vor dem Monat der Fahrzeugregistrierung und dem Ende des Registrierungsmonats selbst gezahlt werden. Für neu gekaufte oder importierte Fahrzeuge muss die erste IUC-Zahlung innerhalb von 90 Tagen nach dem portugiesischen Zulassungsdatum erfolgen. Der Zahlungsprozess wird über das Portal das Finanças (Steuerportal) initiiert, und eine Nichteinhaltung der festgelegten Fristen führt zu Geldstrafen und Sanktionen.
Seit 2020 haben sich die Regeln zur Berechnung des IUC für importierte Gebrauchtfahrzeuge erheblich geändert. Bei Fahrzeugen, die erstmals in einem EU-Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) registriert sind, wird das ursprüngliche Zulassungsdatum zur Berechnung des IUC herangezogen. Für Fahrzeuge, die aus Nicht-EU-/EWR-Ländern (wie der Schweiz) importiert werden, bestimmt das portugiesische Zulassungsdatum die Steuerberechnung.
Die Steuersätze für sowohl ISV als auch IUC werden jährlich aktualisiert, typischerweise im Januar. Für 2025 beeinflussen mehrere Faktoren die Berechnung:
Im portugiesischen Fahrzeugbesteuerungssystem sind verschiedene Befreiungen und Ermäßigungen erhältlich:
Um die Fahrzeugsteuern korrekt zu berechnen und zu zahlen, benötigen Eigentümer mehrere wichtige Dokumente:
Bei der Planung des Kaufs oder Imports eines Fahrzeugs in Portugal ist es wichtig, sowohl die anfänglichen ISV-Kosten als auch die jährlichen IUC-Zahlungen als Teil der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung zu berücksichtigen. Bei importierten Gebrauchtfahrzeugen sollten die potenziellen Steuerersparnisse durch altersbedingte Ermäßigungen gegen andere Faktoren wie Fahrzeugzustand und Wartungskosten abgewogen werden. Die Wahl des Kraftstofftyps, der Motorgröße und des Emissionsniveaus hat erhebliche Auswirkungen sowohl auf die anfänglichen als auch auf die laufenden Steuerverpflichtungen.